Rechtsanwaltliche Beratung beantragen
Einen Antrag auf Beratungshilfe kann stellen, wer die Kosten für rechtsanwaltliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen kann.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Anwaltliche Beratung und das Führen eines gerichtlichen Verfahrens sind kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- beziehungsweise Prozesskostenhilfe zu stellen.
Beratungshilfe wird auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt. Sie kann in folgenden Rechtsgebieten gewährt werden:
Alternativ kann die oder der Rechtssuchende direkt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen, ihre beziehungsweise seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schildern und Beratungshilfe erbitten. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt kann dann den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich schriftlich beim Amtsgericht stellen.
Prozesskostenhilfe wird auf Antrag für die Wahrnehmung von Rechten in einem gerichtlichen Verfahren gewährt.
Kurztext
Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe
An die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Beratungshilfe:
Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe:
Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann für ihre/seine Beratung von der/dem Rechtssuchenden 10,00 Euro verlangen.
Antragsformulare für die Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts.
Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für den jeweiligen Rechtsstreit zuständigen Gericht.
Beratungshilfe Anwaltliche Hilfe finanzieren
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostehilfe finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ).
Ansprechpartner
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Tel:
+49 431 604-0
|
Fax:
+49 431 604-2850
E-Mail:
verwaltung[at]ag-kiel.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html