Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation oder einer Embryo-Entnahmeeinheit erhalten.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann anschließend neu erteilt werden.
Kurztext
Liste der für Tierzucht zuständigen Behörden
Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb schriftlich bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde beantragen:
Voraussetzungen
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Kommunalaufsicht
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  
  Mercatorstraße 3
    
  24106 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-7239
  
  
      E-Mail:
      schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
      
    
Postanschrift:
24171 Kiel
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
    
 
				 
				 
				 
				