Chemikalien: Anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Wer auf dem Gebiet der Chemikalien-Klimaschutzverodnung Prüfungen abnehmen möchte, benötigt eine Anerkennung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in § 5 im Zusammenhang mit den europäischen Verordnungen Nr. 303/2008 und 307/2008 die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.
An das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU).
Es fällt eine Gebühr zwischen 100,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Chemikalienüberwachung: Zuständige Behörden
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
|
Fax:
+49 4347 704-02
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr