Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen
Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs wird für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren erteilt und kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.
Kurztext
Den Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
Voraussetzungen
Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:
Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (zum Beispiel Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).
Rechtsbehelf
Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:
0431 220040-10
|
Fax:
0431 220040-650
E-Mail:
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html