Härteausgleich im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen
Geschädigte können infolge einer anerkannten Schädigung und unter bestimmten Voraussetzungen einen Härteausgleich erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Leistung dient dazu Härtefälle auszugleichen, die im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen entstanden sind. Sie soll Menschen unterstützen, die aufgrund bestimmter Umstände in besonderem Maße belastet sind und einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben können.
Wenn der Ausschluss von einzelnen oder allen Leistungen nach dem SGB XIV eine besondere Härte darstellt, dann können Sie einen Härtefallausgleich erhalten. Die Form und Höhe liegen im Ermessen der zuständigen Behörde.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Kurztext
Landesamt für soziale Dienste
Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Gewährung eines Härteausgleichs haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Keine
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
§ 100 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel:
+49 451 14060
|
Fax:
+49 451 1406499
E-Mail:
post.hl[at]lasd.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung