Individuelles Ausbildungsprogramm mit Erleichterungen für (ehemalige) Inhabende einer militärischen Pilotenlizenz aus Deutschland beantragen.
Sie möchten eine Ausbildung im Bereich Luftfahrpersonal beginnen und besitzen oder besaßen bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland? Dann können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Ausbildungserleichterung beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie eine Ausbildungserleichterung in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland besitzen oder besessen haben. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization,ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine militärische Pilotenlizenz besitzen oder besessen haben. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
Kurztext
Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post oder per Fax:
Voraussetzungen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-0
|
Fax:
+49 531 2355-9099
E-Mail:
poststelle[at]lba.de
Web:
www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
Tel:
+49 531 2355-4100
|
Fax:
+49 531 2355-4197
E-Mail:
ato[at]lba.de
Web:
www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L1/L1_node.html
Postanschrift:
38144 Braunschweig
Öffnungszeiten:
Telefonzeiten:
Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr