Lastenausgleich für Vertriebene, Spätaussiedler und Übersiedler
Sie sind als Vertriebene oder Spätaussiedler aus den deutschen Ostgebieten, den Ostblockstaaten oder als Übersiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für Vermögensschäden oder für den Verlust der beruflichen Existenz, die Ihnen in der Folge des 2. Weltkriegs entstanden sind, konnten Sie eine Lastenausgleichsentschädigung beantragen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Lastenausgleichsleistungen ist jedoch am 31.12.1995 abgelaufen. Am 31.12.1999 endete auch die Antragsfrist für die Gewährung von Kriegsschadensrente.
Nach dem Lastenausgleichsgesetzstanden den Geschädigten, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht hatten, insbesondere folgende Leistungen zu:
Kurztext
Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Den Vermögensschaden oder den Verlust der beruflichen Existenz mussten Sie durch Unterlagen oder durch glaubhafte Zeugenaussagen beweisen.
Ansprechpartner
Bundesausgleichsamt (BAA)
Saalburgstraße 157
61350 Bad Homburg v. d. Höhe
Tel:
+49 30 187030-0
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Fax:
+49 30 187030-3450
E-Mail:
poststelle[at]badv.bund.de
Web:
www.bundesausgleichsamt.de