Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
Wer Außenwerbung im öffentlichen Straßenraum anbringen oder aufstellen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten oder das Aufstellen von Vitrinen, Aufstellern, Flyern im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Erlaubnis wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 
				 
				 
				 
				 
				 Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
																								Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)