Registrierung für den Handel mit Grundstoffen beantragen
Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 2 umgehen oder Grundstoffe der Kategorie 3 in Länder außerhalb der EU ausführen, brauchen Sie dafür eine Registrierung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Grundstoffe der Kategorie 2 in die Unterkategorien 2A und 2B unterteilt. Wenn Sie
müssen Sie einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU stellen, in dem Sie niedergelassen sind. Eine Registrierung ist auch erforderlich, wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 2A besitzen und verwenden.
Grundstoffe sind in folgende Kategorien eingeteilt:
Wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 3 in Länder außerhalb der EU ausführen, benötigen Sie dafür ebenfalls eine Registrierung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU, in dem Sie niedergelassen sind. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.
Um eine Registrierung für Grundstoffe der Kategorie 2A und 2B zu erhalten, müssen Sie außerdem eine Person zu der oder dem verantwortlichen Beauftragten ernennen. Diese Person
Der oder die Beauftragte muss befugt sein, Sie zu vertreten und erforderliche Entscheidungen zu treffen, um die geltenden Verordnungen zu Grundstoffen zu erfüllen.
Von der Pflicht zu einer Registrierung ausgenommen sind Zollagenten sowie Spediteure, wenn sie ausschließlich in dieser Rolle handeln.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich für den Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2A und B oder bei der Ausfuhr von Grundstoffen der Kategorie 3, wenn Sie dabei bestimmte Mengen innerhalb eines Jahres nicht überschreiten. Genauere Angaben sowie Listen der jeweiligen Mengen finden Sie auf der Internetseite des BfArM.
Kurztext
Die Registrierung zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2 und 3 können Sie online oder formlos schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Registrierung online beantragen:
Registrierung formlos schriftlich beantragen:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit stellen.
Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen:
Rechtsbehelf
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle, Fachgebiet 81
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99307-5104
|
Fax:
+49 228 99307-5194
E-Mail:
poststelle[at]bfarm.de
Web:
www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Kontakt/DE/Kontakt_Seite_1_Formular.html