Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte wiederbestellt werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden, wenn
An die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Bereich Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.
Da unterschiedliche Fristen zu beachten sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Wiederbestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 EUR erhoben.
Dem Antrag sind unter anderem beizufügen:
Je nach beabsichtigter Tätigkeit (zum Beispiel selbstständige Tätigkeit, Tätigkeit als Angestellter oder freier Mitarbeiter bei einer Person oder Vereinigung) müssen unterschiedliche Nachweisunterlagen erbracht werden.
Antragsportal der Steuerberaterkammern
Was sollte ich noch wissen?
Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel:
+49 431 5 70 49-0
|
Fax:
+49 431 5 70 49-10
E-Mail:
info[at]stbk-sh.de
Web:
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