Straßennamensgebung
Über den Namen einer Straße entscheidet der Rat der Stadt entweder aufgrund einer eigenen Idee, auf Wunsch eines Bürgers oder auf Vorschlag der Verwaltung. Die Straßen sind in der Regel durch blaue Namensschilder mit weißer Beschriftung gekennzeichnet.
Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Stv. Abteilungsleiterin
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-102
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
f.striezel[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
12