Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen
Geschädigte und Hinterbliebene, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen, können unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen erhalten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie als Geschädigte oder Hinterbliebene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, können Sie auch folgende unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen erhalten:
-
-
- Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe
- Reisekosten und
- Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten.
-
Wenn Sie vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erwerbstätig gewesen sind, können Sie Unterhaltsbeihilfe anstelle von Übergangsgeld erhalten.
Wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, werden für die Zeit, in der Sie Übergangsgeld erhalten, die Aufwendungen für die Alterssicherung erstattet. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der Beiträge, die für die Zeit, in der Sie Übergangsgeld beziehen, zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten wären, wenn Sie rentenversicherungspflichtig wären. Aufwendungen für die Alterssicherung sind insbesondere
-
-
- freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
- Beiträge zu öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen sowie
- Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen auf Grund von Lebensversicherungsverträgen, die der Alterssicherung dienen.
-
Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche weiteren Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Kurztext
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Voraussetzungen
Sie erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
§ 64 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel:
+49 451 14060
|
Fax:
+49 451 1406499
E-Mail:
post.hl[at]lasg.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung