Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen
Wenn Sie auf einem Flughafen in Sicherheitsbereichen arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung (zum Beispiel ein Flughafenausweis). Voraussetzung dafür ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie verschiedene Schulungen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.
Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.
Eine Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der Luftsicherheitsbehörde. Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:
Zum Sicherheitsbereich zählen:
Die Regelung betrifft somit auch:
Kurztext
Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg
Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig:
Wenn Sie die Zugangsberechtigung schriftlich beantragen:
Ist das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung negativ, können Sie keine Zugangsberechtigung erhalten und damit auch keinen Flughafenausweis. Sie können allerdings Widerspruch einlegen.
Digital: Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es seit 2022 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 1 Monat
Vor Arbeitsantritt im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, teilweise ist aber auch je nach Flughafen eine längere oder kürzere Frist möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt drei Tage bis sechs Wochen.
Die Bearbeitungsdauer gilt je nach Einzelfall und im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung je nach Erkenntnisstand zu den einzelnen Personen.
Es fallen keine Kosten an.
Allgemein:
Soweit bereits vorhanden: Kopie des Bescheids der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung.
§ 10 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__10.html
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R1998
Rechtsbehelf
Widerspruch, gegebenenfalls je nach Bundesland sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Formulare vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Eine Zugangsberechtigung gilt maximal 5 Jahre lang. Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen kann Ihnen die Zugangsberechtigung (der Ausweis) auch entzogen werden, besonders wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes entstehen.
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Luftsicherheitsbehörde
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg, Freie und Hansestadt
Tel:
+49 40 42841-1830
E-Mail:
antragzuep[at]bwai.hamburg.de