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Informationen über die Beantragung von Personalausweises

Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.

Das neue Dokument wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Wie schon der bisherige Ausweis enthält das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.

Die Gebühr für den Personalweis nach neuem Muster beträgt 22,80 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für alle anderen beträgt die Gebühr 28,80 Euro. Eine gebührenfreie Erstausstellung insbesondere für Jugendliche gibt es dann nicht mehr.

Bei der Antragstellung sind der bisherige Ausweis, ein aktuelles Passbild (biometrisch!) und die Gebühr mitzubringen. Falls der bisherige Ausweis nicht vom Amt Achterwehr ausgetsellt worden ist, ist auch hier die Geburts- oder Heiratsurkunde mit vorzulegen.

Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich hier auf den Seiten des Personalausweisportals (www.personalausweisportal.de) umfassend informieren.