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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf
Datum: Mi, 16.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit 3 G (Geimpft / Genesen/ Getestet). Bitte halten Sie Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Ihr Ausweisdokument zur Kontrolle bereit. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2022  
SI/2022/104/0082  
     
   
Ö 3.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 15 "Melsdorf-Ost" Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/104/0182-01  
Ö 7  
B-Plan Nr. 15 "Melsdorf Ost" -Erschließung-  
2022/104/0194  
Ö 8  
B-Plan Nr. 17 "Kählenweg 2-6" -Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2022/104/0193  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.  

Für den Bereich der Randbebauung nördlich der Einmündung des Kählenwegs auf  den Ottendorfer Weg (Kreisstraße K 4)  und im Übrigen begrenzt durch den Heitholmgraben und die vorhandene Landschaft,  wird  der Bebauungsplan Nr. 17  „Kählenweg 2-6" aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Festsetzung eines WA-Gebietes zur Nachverdichtung der vorhandenen Bebauung, die Festsetzung von Verkehrsflächen und naturschutzfachliche Festsetzungen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs  sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs werden die Vorteilhabenden das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragen.

 

3.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13/13a BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt, da durch den Plan eine Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit  über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

Zur Übernahme der Planungskosten ist mit den Vorteilhabenden ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

   
    16.03.2022 - Gemeindevertretung Melsdorf
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.  

r den Bereich der Randbebauung nördlich der Einmündung des Kählenwegs auf  den Ottendorfer Weg (Kreisstraße K 4)  und im Übrigen begrenzt durch den Heitholmgraben und die vorhandene Landschaft,  wird  der Bebauungsplan Nr. 17  hlenweg 2-6" aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Festsetzung eines WA-Gebietes zur Nachverdichtung der vorhandenen Bebauung, die Festsetzung von Verkehrsflächen und naturschutzfachliche Festsetzungen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs  sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs werden die Vorteilhabenden das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragen.

 

3.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13/13a BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt, da durch den Plan eine Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit  über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.

 

Zur Übernahme der Planungskosten ist mit den Vorteilhabenden ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen   einstimmig
Nein Stimmen 
Enthaltungen 

 

rgermeisterin A. Szodruch und GV H. Baasch nehmen wieder an der Sitzung teil. Der Beschluss wird ihnen mitgeteilt.

Ö 9  
Containeranbau als Klassenraum Schule Melsdorf      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 12     Grundstücksangelegenheiten      
N 13     Bauangelegenheiten      
N 13.1     Befreiungsantrag: festgesetzter Baum      
N 14     Personalangelegenheiten      
N 15     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 20211040180-01 Containerbau als Klassenraum Schule Melsdorf (1854 KB)