Bürgerinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 1.1 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2.1 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 3 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2022 | SI/2022/104/0082 | |||||
Ö 3.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 15 "Melsdorf-Ost" Abwägungs- und Satzungsbeschluss | 2021/104/0182-01 | |||||
Ö 7 | B-Plan Nr. 15 "Melsdorf Ost" -Erschließung- | 2022/104/0194 | |||||
Ö 8 | B-Plan Nr. 17 "Kählenweg 2-6" -Aufstellungsbeschluss | 2022/104/0193 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:1. Für den Bereich der Randbebauung nördlich der Einmündung des Kählenwegs auf den Ottendorfer Weg (Kreisstraße K 4) und im Übrigen begrenzt durch den Heitholmgraben und die vorhandene Landschaft, wird der Bebauungsplan Nr. 17 „Kählenweg 2-6" aufgestellt.
Planungsziel ist die Festsetzung eines WA-Gebietes zur Nachverdichtung der vorhandenen Bebauung, die Festsetzung von Verkehrsflächen und naturschutzfachliche Festsetzungen.
Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs werden die Vorteilhabenden das Büro GRZwo, Flensburg beauftragen.
3. Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13/13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt, da durch den Plan eine Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Zur Übernahme der Planungskosten ist mit den Vorteilhabenden ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. |
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16.03.2022 - Gemeindevertretung Melsdorf | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Für den Bereich der Randbebauung nördlich der Einmündung des Kählenwegs auf den Ottendorfer Weg (Kreisstraße K 4) und im Übrigen begrenzt durch den Heitholmgraben und die vorhandene Landschaft, wird der Bebauungsplan Nr. 17 „Kählenweg 2-6" aufgestellt.
Planungsziel ist die Festsetzung eines WA-Gebietes zur Nachverdichtung der vorhandenen Bebauung, die Festsetzung von Verkehrsflächen und naturschutzfachliche Festsetzungen.
Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs werden die Vorteilhabenden das Büro GRZwo, Flensburg beauftragen.
3. Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13/13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt, da durch den Plan eine Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Zur Übernahme der Planungskosten ist mit den Vorteilhabenden ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen einstimmig
Bürgermeisterin A. Szodruch und GV H. Baasch nehmen wieder an der Sitzung teil. Der Beschluss wird ihnen mitgeteilt. |
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Ö 9 | Containeranbau als Klassenraum Schule Melsdorf | ||||||
Ö 10 | Verschiedenes | ||||||
Ö 11 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
N 13 | Bauangelegenheiten | ||||||
N 13.1 | Befreiungsantrag: festgesetzter Baum | ||||||
N 14 | Personalangelegenheiten | ||||||
N 15 | Schließung der nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Vorlage 20211040180-01 Containerbau als Klassenraum Schule Melsdorf (1854 KB) |