Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste
Sofern Sie eine Flugreise planen, können Sie sich hier über die geltenden Regeln zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck informieren.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.
Kurztext
Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.
Bundesministerium des Innern
Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel. : +49 228 99 681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten:
Mo 07:00-20:00 Uhr
Di 07:00-20:00 Uhr
Mi 07:00-20:00 Uhr
Do 07:00-20:00 Uhr
Fr 07:00-20:00 Uhr
Sie nehmen unaufgefordert alle Flüssigkeiten aus ihrem Gepäck und legen diese für die Luftsicherheitskontrolle vor. Das Sicherheitspersonal überprüft Flüssigkeiten, flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen mit einer besonderen Kontrolltechnik. Sollte die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen Sie diese Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Kontrolle findet bei der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle statt.
keine
Ansprechpartner
Bundesministerium des Inneren - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99681-0
E-Mail:
buergerservice[at]bmi.bund.de
Web:
www.bmi.bund.de/DE/Home/startseite_node.html
Öffnungszeiten:
Mo 07:00-20:00 Uhr,
Di 07:00-20:00 Uhr,
Mi 07:00-20:00 Uhr,
Do 07:00-20:00 Uhr,
Fr 07:00-20:00 Uhr.
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.