Abwassergebühr
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Regionale Hinweise
Es werden die Verbrauchsabrechnungen für die amtsangehörigen Gemeinden erstellt.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen (Abwasser-)Zweckverband.
§ 31 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Section 31 Of the State Water Act
Regionale Hinweise
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den entsprechenden Abwassersatzungen des Amtes bzw. der Gemeinden.
Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer/in einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Übersicht über die fachlich zuständigen Behörden sowie Ansprechpartner finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner für den Bereich Wasser in Schleswig-Holstein
Contact for water in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilungsleiter
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-201
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Obergeschoss
|
Zimmer:
33
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-203
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
c.doose[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
4
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-205
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
v.tetens[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
3
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Amt Achterwehr - Kämmerei
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.