Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen? Dann müssen Sie sich als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Gefahrgutbeauftragte beraten und überwachen Betriebe zum sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten. Dafür müssen sie an Schulungen teilnehmen und Prüfungen ablegen, die auf die genutzten Verkehrsträger zugeschnitten sind:
Um die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen zu können, stellen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Antrag auf Anerkennung.
Sie können als Schulungsveranstalter die Schulungen vor Ort oder ganz beziehungsweise teilweise online anbieten.
Kurztext
zuständige Industrie- und Handelskammer
Voraussetzungen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgrüdnung und Unternehmensförderung
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Tel:
+49 461 806-806
|
Fax:
+49 461 806-9806
E-Mail:
service[at]flensburg.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Öffnungszeiten:
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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