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Trinkwasser- und Nichttrinkwasseranlagen anmelden

Möchten Sie eine Wasserversorgungsanlage für Trinkwasser oder eine Nichttrinkwasseranlage betreiben? Dann müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt anmelden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.

Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:

  • die Errichtung
  • die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
  • die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung

Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.

Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.

Kurztext

  • Trinkwasser unterliegt als Lebensmittel hohen Sicherheitsanforderungen
  • Wasserversorgungsanlagen:
    • zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlagen
    • Hausbrunnen als Eigenwasserversorgungsanlage
    • Gebäudewasserversorgungsanlagen mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung

  • müssen zuständigem Gesundheitsamt gemeldet werden, und zwar:
    • Errichtung
    • Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
    • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
    • Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
    • vollständige oder teilweise Stilllegung

  • Entsprechende Anzeigepflichten bestehen auch bei:
    • mobilen Wasserversorgungsanlagen
    • zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen

  • wenn neben Gebäudewasserversorgungsanlage auch eine Nichttrinkwasseranlage betrieben wird, muss die Nichttrinkwasseranlage ebenso gemeldet werden
  • Ausnahme: Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn diese mit Trinkwasser betrieben werden

 

An die Kreise und kreisfreien Städte.

 

Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.

 

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr Carstensen Icon Vcard

Abteilungsleiter
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Tel: +49 4340/409-201   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
Etage: Obergeschoss   |   Zimmer: 31  


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Anke Keilmann Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-513   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: anke.keilmann[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 004  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Jörg Taubert Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-618   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: joerg.taubert[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 004  


Allgemeine Hinweise

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