Personalausweis Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine das Haus verlassen können, voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Kurztext
Personalausweisbehörde
Antragstellung bei der Behörde:
Antragstellung über einen Onlinedienst:
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind sehr individuell und können nicht pauschal beantwortet werden. Die nachfolgende Aufzählung ist daher weder vollständig, noch führen die dort genannten Tatbestände automatisch zu einer Ausweispflichtbefreiung.
Es handelt sich lediglich um mögliche Anhaltspunkte:
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Für nähere Informationen und eine Auskunft zur Bearbeitungsdauer setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Verbindung.
Es fallen keine Kosten an.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-555
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
m.heit[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
17
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
09
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.