Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Kurztext
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
Wenn Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben und dauerhaft getrennt voneinander leben, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Hierbei ist es egal, ob Sie verheiratet, geschieden oder unverheiratet sind.
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Ist nur ein sorgeberechtigtes Elternteil anwesend brauchen Sie, zusätzlich zu der Einverständniserklärung, eine Kopie oder das Original des Ausweises der abwesenden Person.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-555
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
m.heit[at]amt-achterwehr.de
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Zimmer:
17
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
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Zimmer:
09
Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-555
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
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Sachbearbeiterin
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Etage:
Erdgeschoss
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Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
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+49 4340/409-329
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einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
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Zimmer:
09
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
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04340409-123
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Etage:
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Zimmer:
10
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