Prüfung als Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter ablegen
Um als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter tätig zu sein, müssen Sie an einer Schulung teilnehmen und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert oder daran beteiligt ist, muss es mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Für diese Position müssen Sie einen Schulungsnachweis vorlegen, der dem Verkehrsträger entspricht, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für:
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Während die Wiederholungsprüfung der Verlängerung des Schulungsnachweises dient, können Sie mit der Ergänzungsprüfung weitere Verkehrsträger ergänzen.
Kurztext
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Voraussetzungen
Zulassung zur Grundprüfung:
Zulassung zur Verlängerungsprüfung:
Zulassung zur Ergänzungsprüfung:
Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Regenwasserbewirtschaftung
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
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Fax:
+49 431 5194-234
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infothek[at]kiel.ihk.de
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www.ihk.de/schleswig-holstein/
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Montag 07:30 - 17:00 Uhr
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Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr