Prüfung als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer ablegen
Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie einen ADR-Schein besitzen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Gefahrguttransporte haben besondere Anforderungen an die Sicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Sie als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer eine entsprechende Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Dann erhalten Sie den ADR-Schein, auch Gefahrgutführerschein genannt.
ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:
Kurztext
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Voraussetzungen
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Dichtheitsprüfung
- Sich um die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bewerben
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung
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Freitag 07:30 - 14:00 Uhr