Schwerbehindertenausweis erhalten
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie können einen Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.
Dieser wird je nach Aussicht der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen je nach Art der Eintragung im Ausweis.
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür benötigen Sie zusätzlich eine gültige Wertmarke.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Kurztext
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Die gesetzliche Grundlage und Frist finden Sie im Feststellungsbescheid der Behinderung.
Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.
Informationen für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig - Abteilung Schwerbehindertenrecht
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 806-0
|
Fax:
+49 4621 29583
E-Mail:
schwbr.sl[at]lasg.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung