Verlängerte Ausbildungszeit beantragen
Wenn Sie als auszubildende Person mehr Zeit für Ihre Ausbildung benötigen, können Sie in bestimmten Fällen eine Verlängerung beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wer in Deutschland eine Ausbildung absolviert, muss in der Regel eine feste Ausbildungszeit einhalten. In bestimmten Fällen können Sie allerdings Ihre Ausbildungszeit verlängern lassen. Hierzu zählen:
Im Falle einer Teilzeitausbildung können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Dauer Ihrer Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festhalten, bevor sie beginnt. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:
Durch die verlängerte Ausbildungszeit in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass Ihre Ausbildung endet, bevor Sie alle zentralen Prüfungen abschließen konnten. Als auszubildende Person können Sie verlangen, dass Ihre Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlängert wird.
Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle.
Kurztext
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Für die Verlängerung im Ausnahmefall:
Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
Für die Teilzeitausbildung:
Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Verlängerung beantragen,
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung eines Verlängerungsantrags. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr beziehungsweise Betreuungsgebühr kalkuliert.
Ansprechpartner
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