Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste
Sofern Sie eine Flugreise planen, können Sie sich hier über die geltenden Regeln zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck informieren.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.
Kurztext
Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.
Bundesministerium des Innern
Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel. : +49 228 99 681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten:
Mo 07:00-20:00 Uhr
Di 07:00-20:00 Uhr
Mi 07:00-20:00 Uhr
Do 07:00-20:00 Uhr
Fr 07:00-20:00 Uhr
Sie nehmen unaufgefordert alle Flüssigkeiten aus ihrem Gepäck und legen diese für die Luftsicherheitskontrolle vor. Das Sicherheitspersonal überprüft Flüssigkeiten, flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen mit einer besonderen Kontrolltechnik. Sollte die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen Sie diese Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Kontrolle findet bei der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle statt.
keine
Ansprechpartner
Bundesministerium des Inneren - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99681-0
E-Mail:
buergerservice[at]bmi.bund.de
Web:
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Mo 07:00-20:00 Uhr,
Di 07:00-20:00 Uhr,
Mi 07:00-20:00 Uhr,
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