Scheidung einer Ehe beantragen
Wenn Sie Ihre Ehe beenden wollen, können Sie die Scheidung beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Eine Ehe kann nur durch eine Richterin oder einen Richter geschieden werden.
Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, gilt ein sogenannter Anwaltszwang. Sie dürfen den Scheidungsantrag also nicht selbst beim Familiengericht einreichen, sondern müssen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen
Kurztext
Zuständige Stelle
Sie beauftragen Ihre Anwältin beziehungsweise Ihren Anwalt, Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.
Voraussetzungen
Ansprechpartner
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Tel:
+49 431 604-0
|
Fax:
+49 431 604-2850
E-Mail:
verwaltung[at]ag-kiel.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html