Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss persönlich zuverlässig sein.
Mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie erfahren, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben und nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Dies ist insbesondere nötig, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, zum Beispiel:
Im Gewerbezentralregister werden erfasst:
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Kurztext
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder schriftlich oder persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können die Auskunft über das Online-Portal des BfJ oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Hinweis: Sie können sich nicht durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Ein Gewerbebetrieb kann auch durch die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene bevollmächtigte Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.
Antrag aus dem Ausland
Voraussetzungen
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Antrag auf Auskunft aus Gewerbezentralregister für Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen
Für natürliche Personen:
Für juristische Personen:
Rechtsbehelf
Wenn Sie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beanstanden, können sie diese mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechten.
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Gesundheitsberufe Berufsausübung anmelden
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Ansprechpartner
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99410-40
|
Fax:
+49 228 410-5050
E-Mail:
poststelle[at]bfj.bund.de
Web:
www.bundesjustizamt.de/DE/Home/Home_node.html
Postanschrift:
53111 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten Besucherdienst:
Montag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Bundesamt für Justiz, Referat IV 3
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99410-40
|
Fax:
+49 228 410-5050
E-Mail:
poststelle[at]bfj.bund.de
Web:
www.bundesjustizamt.de