Auswandererberatung: Erlaubnis
Wenn Sie geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchten oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen wollen, bedürfen Sie der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.
Kurztext
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln
Zentraler Kontakt
Tel.: +49 22899 358-0
Tel 2: +49 221 758-0
Fax: +49 22899 358-2823
poststelle[at]bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Zuständige Stelle
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln
Zentraler Kontakt
Tel.: +49 22899 358-0
Tel 2: +49 221 758-0
Fax: +49 22899 358-2823
poststelle[at]bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:
Die Antragsformulare sind durch Verordnung vorgegeben.
Was sollte ich noch wissen?
Änderungen zu den im Antrag oder in den Unterlagen gemachten Angaben müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.
- Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Seilbahnbetrieb: Genehmigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.