Auswandererberatung: Erlaubnis
Wenn Sie geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchten oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen wollen, bedürfen Sie der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die Beratung erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, oder wenn der Antragsteller die für die Beratung erforderliche Sachkunde nicht nachweist. Der Nachweis der Sachkunde gilt als erbracht, wenn der Antragsteller fünf Jahre als unselbständiger Berater bei einer Auskunfts- oder Beratungsstelle tätig war. Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden; nachträgliche Auflagen sind zulässig.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellt die Adressen der deutschlandweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige bereit.
BVA - Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige
BVA - Federal Office for Emigrants and Foreign Workers
Ansprechpartner
Evangelische Auslandsberatung e. V.
Rautenbergstraße 11
20099 Hamburg, Stadt
Tel:
+4940 2448-36
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Fax:
+4940 2448-09
E-Mail:
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Web:
www.ev-auslandsberatung.de