BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Sie können finanzielle Hilfe für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum erhalten, wenn Ihre Eltern nicht viel verdienen oder wenn Sie bereits eine Weile selbstständig gearbeitet haben. Diese Hilfe nennt man BAföG.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.
Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.
Die Förderung "BAföG"erhalten Sie zur Finanzierung
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
Ihre Eltern und/oder Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner haben kein höheres Einkommen.
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen.
Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können (zum Beispiel, weil Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können).
Der monatliche Bedarf für Schülerinnen und Schüler beträgt:
Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit ein Jahr im Ausland verbringen, können Sie BAföG erhalten. Bei einem Auslandsaufenthalt werden Zuschläge zu den Reisekosten für die Hin- und Rückreise gewährt.
Folgende Beträge werden angerechnet, das heißt, sie verringern Ihren BAföG-Bedarf:
Hinweis: Ausgangspunkt für die Einkommensberechnung ist grundsätzlich die Summe der positiven Einkünfte. Im Ausbildungsförderungsrecht ist das das Bruttoeinkommen abzüglich der
Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.
Wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhalten Sie elternunabhängiges BAföG. Das heißt, das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Praktikantinnen und Praktikanten:
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG förderfähig ist.
Gefördert werden nur Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihr Ausbildungsplan vorschreibt, die Sie also machen müssen, um die Ausbildung abzuschließen oder durchzuführen. Pflichtpraktika, die außerhalb der Europäischen Union (EU) absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 12 Wochen dauern. Pflichtpraktika innerhalb der EU-Mitgliedstaaten können auch gefördert werden, wenn sie kürzer als zwölf Wochen sind.
Kurztext
Amt für Ausbildungsförderung in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Voraussetzungen
Praktikum:
Sie erhalten BAföG für das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei einem Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU können auch kürzere Praktika gefördert werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Bearbeitungsdauer
Können bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen
wird durch das Amt eine Abschlagszahlung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs geleistet.
Es fallen keine Kosten an.
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Es gibt folgende Hinweise:
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
A-H
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur
Tel:
+49 4331 202-460
|
Fax:
+49 4331 202-447
E-Mail:
bafoeg[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
305
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
P-Z
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur
Tel:
+49 4331 202-153
|
Fax:
+49 4331 202-447
E-Mail:
bafoeg[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
308
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
I-O
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur
Tel:
+49 4331 202-459
|
Fax:
+49 4331 202-447
E-Mail:
bafoeg[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
308