Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Wenn Sie eine Baugenehmigung für die bauliche Änderung von Anlagen beantragen möchten, dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen im vereinfachten Verfahren tun.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr bauliche Anlagen verändern wollen, brauchen Sie eine Baugenehmigung.
Die Änderung von baulichen Anlagen ist eine Veränderung, die das Erscheinungsbild oder die Struktur eines Gebäudes oder einer anderen baulichen Anlage so verändert, dass sie nicht mehr ihrem bisherigen Zustand entspricht. Im Vergleich stellt diese Veränderung eine wesentliche Neugestaltung der Anlage dar. Sie kann sowohl strukturell als auch gestalterisch sein.
Die Änderung wird beim vereinfachten Genehmigungsverfahren nur geprüft, wenn folgende Übereinstimmungen zutreffen:
Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz ist durch bautechnische Nachweise zu belegen. Diese müssen zu Baubeginn, erforderlichenfalls bauaufsichtlich geprüft, vorliegen.
Sie als Bauherrin oder Bauherr tragen damit eine große Verantwortung. Die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden. Ansonsten kann ein Baustopp angeordnet oder die neue Nutzung untersagt werden.
Kurztext
Untere Bauaufsichtsbehörde:
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Frist für die Entscheidung beginnt 3 Wochen nach Zugang des Bauantrags beziehungsweise 3 Wochen nach Zugang der verlangten Unterlagen, wenn die Bauaufsichtsbehörde vor Fristbeginn eine Aufforderung versandt hat.
Entsprechend des Baugebührentarifs entstehen variable Verwaltungsgebühren.
Anlage 1 BauGebVO - Baugebührentarif
Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen Sie weitere Bauvorlagen einreichen. Diese sind zum Beispiel:
Bei Werbeanlagen sind erforderlich:
Es gibt folgende Hinweise:
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Leitung
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Tel:
+49 4331 202-474
|
Fax:
+49 4331 202-574
E-Mail:
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
401