Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und dass die Arbeitsbedingungen sie nicht in ihrer Gesundheit gefährden. Er muss daher eine Reihe von rechtlichen Vorschriften beachten. Insbesondere hat er zu ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung). Solche Gefährdungen können zum Beispiel in der Art des Werkzeugs liegen, zum Beispiel Schnittverletzungen bei einem Messer. Sie können aber auch durch den Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen wie Lösungsmitteln bedingt sein oder durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes hervorgerufen werden, beispielsweise wenn die Beleuchtung schlecht ist oder Stolpergefahren bestehen.
Bei seiner Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sein können und er sie deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen darf.
In jedem Fall müssen Länge und Lage von Arbeitszeit und Pausen in die Betrachtung einbezogen werden: Zu lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen oder Schichtarbeit können zu erhöhten Unfallgefahren oder gesundheitlichen Störungen führen. Das gilt in Betrieben und auf Baustellen sowie für die Arbeitsplätze von Fahrern im Güter- oder Personenverkehr.
An das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Tätigkeit als Landesbeamtin oder Landesbeamter beantragen
- Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses
- Kündigungsschutz für werdende Mütter
- Kündigungsschutz während der Pflegezeit in Anspruch nehmen
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:
0431 220040-10
|
Fax:
0431 220040-650
E-Mail:
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt
Tel:
0451 317501-0
|
Fax:
0451 31701-210
E-Mail:
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Tel:
04821 66-0
|
Fax:
04821 66-2807
E-Mail:
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-5416
E-Mail:
poststelle[at]sozmi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:
24170 Kiel