Einbürgerung für ehemalige Deutsche Im Ausland beantragen
Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.
Die Wiedereinbürgerung nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung. Wesentliche Gesichtspunkte sind:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Kurztext
Die Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche oder persönliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung des Antrages: in der Regel 12 bis18 Monate. Je nach Einzelfall sind aufwendige Ermittlungen vorzunehmen.
Hinweise:
Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen:
Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA) – Staatsangehörigkeitsbehörde
Tel:
+49 228 99358-5288
|
Fax:
+49 228 99358-44019
E-Mail:
staatsangehoerigkeit[at]bva.bund.de
Web:
www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit_node.html
Postanschrift:
50728 Köln, Stadt
Öffnungszeiten:
Servicezeiten:
Montag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr