Führungszeugnis beantragen
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Kurztext
Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Rechtsbehelf
Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.
Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).
Ansprechpartner
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99410-40
|
Fax:
+49 228 410-5050
E-Mail:
poststelle[at]bfj.bund.de
Postanschrift:
53111 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten Besucherdienst:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Informationen zu Änderungen der Öffnungszeiten und Sprechzeiten erfahren Sie auf der
Homepage des BfJ
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Bundesamt für Justiz, Referat IV 2 - Internationale Registerangelegenheiten bei Antragstellung aus dem Ausland / Beantragung des Führungszeugnisses für das Ausland
Tel:
+49 228 994105668
Web:
www.bundesjustizamt.de/DE/Kontakt/Kontakt_node.html
Postanschrift:
53094 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr