Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
Ehemalige politische Häftlinge können, sofern die Voraussetzungen vorliegen, Versorgungsleistungen beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Versorgungsansprüche für ehemalige politische Häftlinge können auf unterschiedlichen Gesetzen basieren:
Für die Folgen der gesundheitlichen Schädigung wird auf Antrag Versorgung in unterschiedlicher Weise gewährt:
Die Versorgung wird auf Antrag in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.
Soweit nicht bereits eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz vorliegt, setzen die sozialen Ausgleichsleistungen für Nachteile, die dem Betroffenen durch eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung oder eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung entstanden sind, immer eine straf- oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung voraus. Die Rehabilitierung kann noch bis zum 31. Dezember 2019 bei den zuständigen Gerichten und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern und in Berlin beantragt werden.
Keine
Ein Verfolgter, der weder einen bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten oder durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung nachweisbar angestrebten noch einen sozial gleichwertigen Beruf ausüben konnte, hat gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen nach dem Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).
Haftopfer, die in ihrer wirtschaftlichen Notlage besonders beeinträchtigt sind, die aber eine Freiheitsentziehung von insgesamt weniger als sechs Monaten erlitten haben, erhalten Unterstützungsleistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge.
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel:
0451 1406-253
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Fax:
0451 1406-499
E-Mail:
ser.hl[at]lasg.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung