Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.Kindertageseinrichtungen und Kindergärten dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
Kurztext
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt beziehungsweise das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein
Jugendämter und telefonische Beratungsangebote
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-207  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      n.rahlf[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      05  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-205  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      v.tetens[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      3  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-206  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Erdgeschoss  
  |  
      Zimmer:
      3  
Amt Achterwehr - Kämmerei
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      finanzabteilung[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kämmerei)
  
      Tel:
      +49 4340 409-201  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kämmerei)
  
      Tel:
      +49 4340 409-207  
  
  
  
  
      E-Mail:
      n.rahlf[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kämmerei)
  
      Tel:
      +49 4340 409-205  
  
  
  
  
      E-Mail:
      v.tetens[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kämmerei)
  
      Tel:
      +49 4340 409-206  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-391  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-184
  
  
  
      E-Mail:
      kindertagesstaette[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      255  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-635  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-184
  
  
  
      E-Mail:
      kindertagesstaette[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      209  
 
				 
				 
				 
				 
				 Geschwisterermäßigungsantrag für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung
																								Geschwisterermäßigungsantrag für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung
																							