Mehrfachanrechnung auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf mehr als 1 Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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