Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger aus der ehemaligen DDR beantragen
Sie besitzen für Ihr ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs keinen Nachweis für eine Betriebserlaubnis mehr? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: Bei dem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um
Kurztext
Ihren Antrag auf Aufstellung des Nachweises über die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) können Sie online oder per Post beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.
Antrag online:
Antrag per Post:
Voraussetzungen
Der Nachweis für die Allgemeine Betriebserlaubnis kann von der Halterin oder vom Halter beantragt werden für:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Verkehrsblattverlautbarung Nr. 238 (VkBL 1991 S. 736) i.V.m. Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III
§ 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Rechtsbehelf
Fahrzeuge, die für den Export produziert wurden, haben durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt (KTA) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) keine ABE erhalten und fallen daher nicht unter die Ausnahmeregelung des Einigungsvertrages. Für diese Fahrzeuge kann das Kraftfahrt-Bundesamt keinen neuen Nachweis ausstellen.
Exportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der Straßenverkehrsbehörde wird in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen eines technischen Dienstes gefordert.
Ansprechpartner
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – KTA-Archiv
24932 Flensburg
Tel:
0461 316-1652
E-Mail:
mopedabe[at]kba.de
Web:
www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/Auskuenfte_ABE/auskuenfte_node.html
Öffnungszeiten:
Servicezeiten:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr