Neuausstellung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen
Wenn Sie Ihre Fluglizenz neu ausstellen lassen möchten, können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Neuausstellung Ihrer Lizenz für Pilotinnen oder Piloten beantragen. Mit der neuausgestellten Lizenz erhalten Sie die erneute Berechtigung der kommerziellen Nutzung und Steuerung von bestimmten Luftfahrzeugkategorien.
Um eine Lizenz zu beantragen, müssen Sie den Grund für Ihren Antrag nennen. Sie können zwischen folgenden Begründungen wählen:
Die Neuausstellung kann in Vertretung beantragt werden.
Kurztext
Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz online beziehungsweise beantragen:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche weiteren Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von dem Grund Ihres Antrags ab:
für eine Kürzung:
bei einem Verlust:
bei der Mitteilung einer Änderung der Anschrift:
wenn bei der Lizenz keine weiteren handschriftlichen Eintragungen mehr möglich sind:
bei einem Antrag ohne Gründe:
wenn die Erklärung nicht abgegeben werden kann:
wenn bei der Vertretung keine Vollmacht vorliegt:
bei Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Rechtsbehelf
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-0
|
Fax:
+49 531 2355-9099
E-Mail:
poststelle[at]lba.de
Web:
www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
E-Mail:
changeofstate[at]LBA.de
Web:
www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/Lizenzierung_node.html
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung