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Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe oder einem gleichgestellten Betrieb angehört und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie den Verdienstausfall Ihrer Beschäftigten durch Saison-Kurzarbeitergeld teilweise ausgleichen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


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