Sehteststelle: Anerkennung
Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt eine behördliche Anerkennung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.