Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sehteststelle: Anerkennung

Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt eine behördliche Anerkennung.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.