Sehteststelle: Anerkennung
Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt eine behördliche Anerkennung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Voraussetzungen:
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH).
Gemäß Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 51,10 Euro bis 307,00 Euro
Nachweise über das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Verkehr
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 9886209-999
E-Mail:
Planfeststellung[at]wimi.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html