Sehteststelle: Anerkennung
Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt eine behördliche Anerkennung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Ersterteilung der Bergbauerlaubnis beantragen
- Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.