Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als Träger von Beratungsangeboten einreichen
Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.
Wenn Sie als Träger solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse müssen Sie jährlich Ihre Tätigkeitsnachweise einreichen. Geprüft wird insbesondere:
Kurztext
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Tätigkeitsnachweise jedes Jahr bis zum 31. März für das vorhergehende Kalenderjahr einreichen.
Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.
Ansprechpartner
Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung mbH (gsub), Bereich Fördermittelmanagement, Abteilung Administration EUTB
Kronenstraße 6
10117 Berlin, Stadt
Tel:
+49 30 554533724
|
Fax:
+49 30 28409210
E-Mail:
EUTBV[at]gsub.de
Web:
www.gsub.de