Telemedien
Telemedien (z.B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Versteigerung anzeigen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 
				 
				 
				 
				 
				 Telemedien (Antragsassistent)
																								Telemedien (Antragsassistent)