Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen
Wenn Ihr Betrieb mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, müssen Sie mindestens eine verantwortliche Person bestellen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen verlangt besondere Sicherheitsmaßnahmen. Explosionsgefährliche Stoffe sind zum Beispiel:
Wenn Sie einen Betrieb leiten, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder diese vertreibt, müssen Sie eine verantwortliche Person oder mehrere verantwortliche Personen bestellen. Die bestellten Personen sind die einzigen, die mit den explosionsgefährlichen Stoffen umgehen dürfen. Die Anzahl richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes und dem Umfang Ihrer Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Als verantwortliche Person können Sie bestellen:
Die Person, die Sie bestellen, braucht einen behördlichen Befähigungsschein, der nicht älter als 5 Jahre sein darf.
Der Befähigungsschein setzt voraus:
Sie teilen der zuständigen Behörde unverzüglich mit:
Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung können Sie durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen.
Das Erlöschen einer Bestellung müssen Sie ebenfalls melden.
Kurztext
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Amt für Arbeitsschutz -
Sprengstoffreferat
In Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen
Es fallen keine Kosten an.
§ 21 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
§ 19 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie:
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:
0431 220040-10
|
Fax:
0431 220040-650
E-Mail:
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt
Tel:
0451 317501-0
|
Fax:
0451 31701-210
E-Mail:
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Tel:
04821 66-0
|
Fax:
04821 66-2807
E-Mail:
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung