Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen
Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen. In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt. Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft. Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.
Kurztext
Zuständig: obere Fischereibehörde
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Einreichung des Antrags hängt nicht von einer bestimmten Frist ab. Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer, sollten Sie den Antrag jedoch mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben einreichen. Die zuständige Behörde hat in der Regel 6 Monate Zeit zur Bearbeitung des Antrags. Anträge können auch für mehrere Verbringungen (Einführung/Umsiedlung) über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren gestellt werden.
Die Kosten sind sehr stark abhängig von verschiedenen Faktoren, insbesondere vom Aufwand. Die Kosten können vorab angefragt werden
Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden. Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Eine Liste befindet sich in Anhang IV der Verordnung.
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
|
Fax:
+49 4347 704-116
E-Mail:
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr