Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Kurztext
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt)
Tel:
+49 4340 409-015
E-Mail:
r.alkoudsi[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt)
Tel:
+49 4340 409-013
E-Mail:
jan-henrik.holm[at]amt-achterwehr.de