Zulassung der Bauart für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung beantragen
Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie eine Bauartzulassung beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zuständig für die Erteilung von Bauartzulassungen für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Wenn Sie eine Bauartzulassung für eine Vorrichtung oder Anlage erwerben, können Sie diese ohne Genehmigung oder Anzeige verwenden.
Mit der Erteilung der Bauartzulassung bestätigt das BfS, dass die geprüften Baumuster die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllen. Die Bauartzulassung umfasst die gesamte Bauart. Für einzelne Geräte ist keine spezielle Zulassung oder Prüfung mehr erforderlich.
Ihren Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung reichen Sie beim BfS ein.
Hinweis:
Das BfS erteilt die Bauartzulassung für höchstens 10 Jahre. Auf Antrag können Sie eine erteilte Bauartzulassung verlängern lassen.
Kurztext
Sie müssen den Antrag auf Bauartzulassung schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellen.
Voraussetzungen
Anträge auf Zulassung können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
innerhalb von 12 Monaten
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bauartzulassung erheben das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und gegebenenfalls die Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) Kosten.
Bei besonderen Voraussetzungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Ansprechpartner
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Tel:
+49 30 18333-0
|
Fax:
+49 30 18333-1885
E-Mail:
ePost[at]bfs.de
Web:
www.bfs.de
Postanschrift:
38201 Salzgitter
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bauartzulassungen
Tel:
+49 30 183331410
|
Fax:
+49 30 183331415
E-Mail:
bauartzulassung[at]bfs.de
Postanschrift:
Postfach
100149
38201
Salzgitter
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr