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Wechsel in die kommunale Doppik zum 01.01.2012

Mit ihrer Beschlussfassung über die Haushalte 2012 haben die Gremien des Amtes Achterwehr sowie der acht amtsangehörigen Gemeinden den Start in die kommunale Doppik zum 01.01.2012 eingeläutet.

Erstmals wurden die Haushalte nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) erlassen, welche sich in wesentlichen Bereichen an der kaufmännischen Buchführung orientiert.

Für die Mitglieder in den Gremien hat dies zunächst nur zur Folge, dass die Struktur der Haushalte einen anderen Aufbau bekommen hat und um zusätzliche Elemente erweitert wurde; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung müssen sich jetzt aber möglichst schnell in einer gänzlich neuen Kontenstruktur zurechtfinden.

Im kommenden Jahr steht dann für alle Beteiligten noch die große Aufgabe bevor, zu jedem Haushalt die erforderliche Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2012 zu erstellen, in der dann das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten einer Gemeinde bzw. des Amtes dargestellt sind.